Der Bahnfrachtbrief wird teilweise auch Bahnexpressschein genannt. Wird Frachtgut auf der Schiene transportiert, sind Dokumente erforderlich. Wenn ein vollständig ausgefüllter Bahnfrachtbrief vorhanden ist, werden keine anderen Dokumente mehr benötigt. Nach dem das Transportrechtsreformgesetz (TRG) 1998 neu gefasst wurde, ist dieser Bahnfrachtbrief nicht mehr Pflicht, sondern seit dem, genügt ein internationaler Lieferschein oder andere die Fracht begleitende Dokumente.

Wird Fracht bei der Bahn aufgegeben, erhält der Absender eine Kopie des Bahnfrachtbriefes auch Duplikat-Frachtbrief genannt. Alle wichtigen Informationen müssen in diesem Beförderungsdokument aufgeführt sein. Nicht nur Angaben zum Absender, Empfänger und Übergabeort, auch die Art der Fracht, deren Beschaffenheit und Quantität. Letztlich werden zur Vervollständigung der Name und die Adresse des Frachtgutführers notiert, dieser wiederum ist berechtigt, wenn er die Beschaffenheit der Fracht nicht überprüfen kann, einen Vorbehaltsvermerk auf dem Bahnfrachtbrief zu notieren. Selbstverständlich sind bei gefährlichen Stoffen oder Gasen, deren genauen Bezeichnungen anzugeben.

 

Ein Bahnfrachtbrief ist der Nachweis über eine vollständig aufgegebene Eisenbahnwaggonladung.

Der Bahnfrachtbrief, wird dadurch zu einem wichtigen Beweisstück bei Reklamationen, wenn zum Beispiel der Empfänger Ansprüche gegen den Versender geltend machen will, oder wenn die Fracht während des Transportes beschädigt wurde. Der Bahnfrachtbrief in Kopie ist die Quittung für eine ordnungsgemäße Warenannahme.

 

Übersicht unserer Transportdestinationen in der EU

Spedition Belgien Spedition Österreich Spedition Holland
Spedition Bulgarien Spedition Polen Spedition Rumänien
Spedition Griechenland Spedition Lettland Spedition Luxemburg
Spedition Estland Spedition Litauen Spedition Schweiz
Spedition England Spedition Deutschland Spedition EU

 

 

Beschaffungslogistik                                                                                                   Container

//]]>