Die International Commercial Terms, kurz Incoterms, bezeichnen eine Reihe von Handelsklauseln im Internationalen Warenhandel. Sie wurden erstmalig 1936 von der Internationalen Handelskammer aufgestellt und zuletzt 2010 revidiert und angepasst. Sie regeln nach einem vereinheitlichten Schema die Transportmodalitäten zwischen Verkäufer und Käufer. Innerhalb der Incoterms wird definiert, welcher Vertragspartner welche Transportgebühren zu tragen hat und wo der Gefahrenübergang stattfindet. Der Gefahrenübergang grenzt ab, bis zu welchem Punkt welcher Vertragspartner das finanzielle Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Lieferung trägt.
Die Incoterms 2010 sehen folgende Regelungen vor:

 

Abholklausel (Gruppe E):

  • EXW – EX Works (ab Werk)
  • Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport (Gruppe F):
  • FCA – Free CArrier (Frei Frachtführer, Standort des vereinbarten Frachtführers)
  • FAS – Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff, vereinbarter Verladehafen)
  • FOB – Free On Board (frei an Bord, vereinbarter Verladehafen)
  • Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (Gruppe C):
  • CFR – Cost And Freight (Kosten und Fracht, vereinbarter Bestimmungshafen)
  • CIF – Cost Insurance Freight (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen)
  • CPT – Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis Bestimmungsort)
  • CIP – Carriage Insurance Paid (Fracht und Versicherung bezahlt bis Bestimmungsort)

 

Ankunftsklauseln (Gruppe D):

  • DAF – Delivered At Frontier (frei Grenze / vereinbarter Lieferort an der Grenze)
  • DES – Delivered Ex Ship (frei ab Schiff; vereinbarter Bestimmungshafen)
  • DEQ – Delivered Ex Quay (frei ab Kai, vereinbarter Bestimmungshafen inkl. Entladung)
  • DDU – Delivered Duty Unpaid (frei unverzollt, vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland)
  • DDP – Delivered Duty Paid (frei verzollt, vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland)

Im Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer kann den Verweis auf die jeweilige Regelung in der Form „EXW gemäß INCOTERMS 2010“ enthalten. Bei langjährigen Geschäftspartnern kommt es zuweilen auch vor, dass sich die Verträge auf ältere Versionen der Incoterms zu beziehen, um die langjährigen Modalitäten unverändert zu lassen. Nicht Bestandteil der Incoterms sind der Eigentumsübergang, die Zahlungsbedingungen oder der Gerichtsstand. Diese Modalitäten werden meist separat im Vertrag zwischen den beteiligten Parteien geregelt.

 

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