Unter Nachnahmeladung werden solche Sendungen verstanden, deren Transport– oder Frachtkosten vollständig vom Empfänger bezahlt werden. In der Regel erfolgt die Bezahlung sofort bei der Annahme der jeweiligen Waren oder Güter. In der Regel haben sich Lieferant und Empfänger bereits vor der Versendung der Ware auf den Versand als Nachnahmeladung verständigt. Die Konditionen sind im mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kaufvertrag eindeutig geregelt.

Erhält ein Empfänger allerdings eine Nachnahmeladung, ohne dies vorher vereinbart zu haben, kann die Annahme der Ware jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall geht die Ware unverzüglich wieder zurück zum Absender.

 

Rücksendung: ein paradigmatischer Fall

Besonders häufig kommen Nachnahmeladungen bei Rücksendungen von bestellter Ware vor. Ist der Empfänger mit der Ware unzufrieden, gewährt der Verkäufer häufig die Möglichkeit, die Ware kostenlos zurückzusenden. In diesen Fällen werden in der Regel aus Kulanz des Verkäufers auch die Kosten des Transportes durch den Verkäufer übernommen. Der Kunde kann die Ware in diesem Fall als Nachnahmeladung an den Absender zurücksenden. Es entstehen ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten und der Empfänger zahlt den Transport direkt an den Lieferanten. Die Rücksendung ist allerdings nur ein paradigmatischer Fall für den Versand mit Nachnahme-Verfahren. Es kann dafür auch viele verschiedene andere Gründe geben.

 

Vertragliche Einigung erforderlich

Damit Waren als Nachnahmeladung versandt werden können, ist die vorherige vertragliche Einigung über das Vorgehen unabdingbar. Wird im Vorfeld nicht darauf hingewiesen, dass der Empfänger den Transport bei Empfang an den Lieferanten direkt bezahlen muss, kann es jederzeit zu einer Zurückweisung der Ware und damit zu zusätzlichen Kosten für den Versender kommen. Auch der Empfänger, sofern es sich dabei um einen Kunden handelt, wird das Vorgehen missbilligen. Aus diesem Grund muss bei jedem Versand von Nachnahmeladung im Voraus sichergestellt sein, dass die Annahme der Ware gewährleistet ist, um durch Missverständnisse und unzufriedene Empfänger keine zusätzlichen Kosten zu riskieren.

 

Annahme der Sendung sicherstellen

In jedem Fall muss bei Nachnahmeladungen sichergestellt sein, dass der Empfänger der Waren die Sendung auch tatsächlich entgegennehmen kann. Nur wenn der Empfänger für den Lieferanten auch erreichbar ist, kann die Ware in Empfang genommen und der Transport durch den Empfänger bezahlt werden. Daher sollte besonders bei großen Lieferungen, die nicht mit der Post als Paket oder Brief versendet werden können, ein fester Liefertermin mit dem Empfänger abgestimmt werden, der von allen Beteiligten eingehalten wird. Auch bei verpasster Zustellung kann es für den Absender schnell zu hohen unnötigen Zusatzkosten kommen, wenn die Ware zurückgesendet werden muss.

 

 

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