Im Verkehrswesen beinhaltet die Disposition die Verteilung von Transportgütern auf die zur Verfügung stehenden Transportmittel und alle damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge. So ist beispielsweise der oder die Disponentin einer Speditionsfirma dafür zuständig, Waren und Güter unter Berücksichtigung aller verkehrstechnischen Bedingungen zu einem bestimmten Punkt verbringen zu lassen. Die administrative Tätigkeit des Disponenten umfasst hierbei die Organisation des jeweiligen Verkehrsmittels, die zeitliche Abstimmung des Warenverkehrs sowie die Verwaltung der mit dem Transport in Verbindung stehenden rechtlichen Aspekte wie die Zollabfertigung.
Jeder Frachtweg unterliegt gesonderten Bedingungen
In der Regel unterliegt die Disposition, zumindest im internationalen Frachtverkehr, immer nur einem Teilabschnitt des Frachtweges, da oft mehrere Verkehrsmittel genutzt werden, die jeweils gesonderten Bedingungen unterliegen. So finden sich in der Disposition von Luftfracht andere Voraussetzungen als in der von Schiffsfracht oder auf Schienen beförderter Güter. Entsprechend besitzen Disponenten für die jeweiligen Transportfahrzeuge ein spezielles Fachwissen.
Die mit Abstand häufigste Disposition erfolgt auf Straßenfahrzeuge, also Transporter und Lastkraftwagen. Innerhalb eines Landes oder eines Zollfreigebietes ist der Disponent dafür verantwortlich, das der Transport der Güter und Waren zum einen unter den Bedingungen des jeweiligen Speditionsvertrages erfolgt und zum anderen den Verkehrsregeln entspricht. Erfolgt der Transport über eine oder mehrere Zollgrenzen hinweg, beinhaltet die Disposition zudem die zolltechnische Abfertigung der Ware.