Die Ladungssicherung beschreibt alle notwendigen Mittel und Maßnahmen, einen Transport von Gütern, auf öffentlichen Straßen, gegen mögliche physikalische Kräfte abzusichern. Gemeint sind Bewegkräfte, die unerwartet und plötzlich auftreten können. So muss sichergestellt sein, dass die Ladung bei Vollbremsung, Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten nicht verrutschen, umfallen oder die Ladefläche verlassen kann. Eine korrekte Ladungssicherung ist unabdingbar – zum Schutz des Menschen, der Verkehrssicherheit und der transportierten Ladung. Geregelt ist die Ladungssicherung im § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wie ist eine Ladung zu sichern?
Sicherung fängt bei der Beladung an. Die höchste Sicherheit besteht, wenn der Frachtraum so bestückt ist, dass keine Leerflächen entstehen. So ist die Ladung nach allen Seiten fest platziert. Diese optimalen Bedingungen findet man bei Komplettladungsverkehren (Full-Truck-Loads). Anders ist es bei Umschlag- oder Stückguttransporten, bei denen die Transporthilfsmittel (Palette, Rollcontainer) unterschiedliche Abmessungen, Gewichte und Varianten aufweisen und ein Tourenplan die Reihenfolge der Beladung festlegt. Hier finden Sicherungshilfsmittel Anwendung.
Zur besseren Zuordnung lassen sich Hilfsmittel in zwei Kategorien einordnen:
Formschlüssige Ladungssicherung
Das bedeutet, dass bei der Verladung die Ladeeinheiten so platziert werden, dass ein Umfallen oder Verrutschen nicht möglich ist. Das erreicht man durch die vollständige Ausfüllung des Laderaums. Benutzt werden Füllmaterialien (Staupolster), Trennwände oder -stangen, Klemmbacken, Antirutschmatten und Keile.
Kraftschlüssige Ladungssicherung
Die Ladeeinheiten werden mittels Kraft (Zugkraft) auf die Ladefläche gepresst und ein Verrutschen vermeidet. Hierunter zählen Zurrgurte mit Ratsche, Zurrnetze oder -planen, Expander und Ketten. Antirutschmatten sichern zusätzlich.
Für den offenen Transport empfehlen sich Netze und Planen.
Rechtliches zur Sicherung von Ladungen
Fälschlicherweise ist die Annahme verbreitet, dass der Fahrer die Verantwortung für die Ladungssicherung trägt. In Zeiten von Containertransporten oder reinen Brückenwechseln hat der Fahrer keinen Einfluss auf die Warensicherung. Auch eine Warensichtung ist vielfach nicht möglich (Zollplomben). Der Gesetzgeber ordnet deshalb allen am Verladeprozess beteiligten Parteien klare Verantwortlichkeiten zu. So ist der Verlader für die beförderungssichere und der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich. Eine Übertragung der Pflichten kann einseitig auf den Frachtführer oder Fahrer erfolgen. Das ändert nichts an dem Grundsatz, dass derjenige, der seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, für einen möglichen Schaden haftet.
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