LKW-Kartell nachgewiesen – jetzt geltendes Recht einfordern

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Die EU-Kommission hatte im Sommer 2016 wegen der nachgewiesenen illegalen Preisabsprachen zwischen Lkw-Herstellern eine Milliardenstrafe verhängt. Das Lkw-Kartell wurde verurteilt, eine Strafe von 2,93 Milliarden Euro Strafe zu zahlen. Die Milliardenstrafe bezog sich dabei allerdings allein auf die Verstöße gegen das europaweit geltende Kartellrecht. Nun können zusätzlich individuelle Schadensersatzansprüche von Käufern geltend gemacht werden. Es geht also um weitere Millionen, die Lastwagenkäufern im Ausgleich für zu hoch veranschlagte Kauf- und Leasingpreise unter Umständen zustehen. Die gesetzeswidrigen Preisabsprachen hatten nämlich dazu geführt, dass Spediteure und Transportunternehmen beim Ankauf von Fahrzeugen benachteiligt und finanziell geschädigt wurden.

Die geschädigten Spediteure und Transportunternehmen können das zu viel bezahlte Geld vor Gericht zurückgewinnen. Der von den Unternehmen mittels betrügerischer Machenschaften an Land gezogene Mehrverdienst geht somit an die Käufer zurück und die am Kartell beteiligten Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO, DAF werden rückwirkend durch die Geschädigten ausgebremst. Dazu müssen die Käufer eigene Klagen auf Schadensersatz vorbringen und damit das verlorene Geld zurückfordern. Wer ein Fahrzeug nicht gekauft, sondern geleast hatte, kann ebenfalls möglicherweise eine Schadensersatzforderung geltend machen. Schließlich wurden auch die erhobenen Leasingraten über geltende Bruttolistenpreise ermittelt.

 

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Jetzt Schadensersatz gegen das Lkw-Kartell einklagen

Konkret geht es um Lastwagen, die in den Jahren 1997-2011 erworben wurden. Man geht davon aus, dass bis zu 15 Prozent der zu Unrecht gezahlten überhöhten Kaufpreisen zurückfließen können. Eine Stange Geld.

Aber die Einbußen der Transportwirtschaft waren alles andere als unerheblich. Spediteure und Transportunternehmen wurden vorsätzlich um erhebliche Summen geprellt. Jetzt kann Gerechtigkeit einkehren, wenn die Geschädigten ihr Recht geltend machen und sich das ihnen Zustehende zurückholen.

Es wird angenommen, dass gerade MAN durch Berufung auf die während der Ermittlungen eingenommene Kronzeugenrolle bei den Verhandlungen zu billig wegkam und mit 2,93 Milliarden Euro die verhängte Strafe insgesamt immer noch verhältnismäßig moderat ausfiel. Schließlich hat das Kartell die Lkw-Abnehmer förmlich gezwungen, mehr für die Fahrzeuge zu zahlen, als sich über ein freies Spiel am Markt an Preis ergeben hätte.

Jetzt müssen die Käufer aktiv werden, wenn sie die entstandenen finanziellen Nachteile nicht stillschweigend schlucken wollen. Wer keine Ansprüche geltend macht, bleibt einfach auf dem Schaden sitzen.

 

Hohe Erfolgsaussichten

Bis zum 15 Prozent des Kaufpreises kann der Geschädigte zurück verlangen. Dabei ist egal, ob der Lastwagen gekauft oder geleast wurde. Im Einzelfall kann es sogar durchaus mehr sein. Die über die zurückliegende Jahre fällig gewordenen Zinsen erhöhen nämlich den Streitwert zusätzlich. Immerhin hat das Kartell von 1997 bis 2011, insgesamt fast 15 Jahre, die Preise für Lkw vorgegeben und dabei bewusst eine Preisspirale erzeugt, die die Preise durch die Decke schnellen ließ. Sowohl der Marktpreis für mittelschwere Lkw ab 6 Tonnen und schwere Lkw ab 16 Tonnen verschob sich damit künstlich zuungunsten der Käufer. Außerdem bestanden Absprachen, wie Lkw-Hersteller auf die Verschärfung von Abgasschriften reagieren wollten. Die Zusatzkosten für Nachrüstungen an Auspuffanlagen und die Kosten für Kontrollen der Einhaltung der Abgasvorschriften sollten auf die Kunden abgeschoben werden.

Jede Forderung auf Schadensersatz muss selbstverständlich im Einzelfall geprüft werden, aber es ist offensichtlich, dass sich bei einem Fuhrpark von Lastwagen der juristische Aufwand entsprechend schnell bezahlt macht.

Zumal die am Skandal beteiligten Lkw-Hersteller die Strafe der EU bereits größtenteils akzeptiert, und damit ihre Schuld bereits eingestanden haben. Ein weiterer Prozessvorteil, der allen geschädigten Unternehmen zugutekommt, liegt in einer Eigenart des Kartellrechts. Diese Besonderheit wird juristisch als „gesamtschuldnerische Haftung“ bezeichnet: Ein Kartellsünder haftet für alle an der Absprache beteiligten Mitglieder des Kartells mit.

Ein Speditionsunternehmen, das von verschiedenen Produzenten Fahrzeuge erworben hat, muss also nicht mehrere Prozesse führen. Er kann sich einen beteiligten Hersteller heraussuchen und von ihm Schadensersatz für den entstandenen Gesamtschaden fordern.

Der Branchenverband der Spediteure nimmt an, dass für circa 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt wurden.
Wer den Verdacht hat, zu den Geschädigten zu gehören, kann sich beim BSZ e.V., dem Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V., juristischen Beistand holen. Ein Vertrauensanwalt nimmt sich dem Anliegen des Einzelnen an und prüft, ob im speziellen Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wenn es für einen anstehenden Prozess notwendig ist, empfiehlt und beauftragt der Vertrauensanwalt auch einen Gutachter. Um Zeit und Kosten zu sparen, empfiehlt der Verein, sein LKW-Help-Konzept zu nutzen. Schließlich kann es einige Zeit dauern, bis dass ein hieb- und stichfestes Gutachten samt der sachkundigen Expertenmeinung vorliegt.

 

Klage erfolgreich finanzieren

Außerdem sollte man überdenken, ob man die juristische Unterstützung mittels einer Erfolgsbeteiligung der eingeschalteten Anwälte günstig finanzieren lassen kann.
Der juristische Prozess mit dem Lkw-Konzern kann dann ohne jedes Kostenrisiko geführt werden. Denn während die Klage auf Schadensersatz professionell unterstützt von Gutachtern, Rechtsexperten und Anwälten läuft, kann das eigene Kerngeschäft weiterlaufen. Der Prozesserfolg garantiert eine Schadensersatzzahlung, von der dann eine Erfolgsbeteiligung für den eingeschalteten Finanzierer abgezogen wird. Der Finanzierer funktioniert hier ähnlich wie eine Rechtschutzversicherung und unterstützt bei allen notwendigen Maßnahmen wie beispielsweise der Beauftragung eines den im jeweiligen Rechtsstreit den Ansprüchen entsprechenden Gutachtens. Damit wird das Risiko über die Höhe der entstehenden Kosten abgegeben und das gesamte Liquiditätsmanagement wird extern gesteuert. Das Angebot zur Prozessfinanzierung besteht für Fuhrunternehmen oder öffentliche Körperschaften mit einem Bestand von mindestens 50 Wagen.

 

Eile geboten

Viele Fuhrparkbesitzer – ob Privatunternehmen oder Lkw-Vermieter oder Kommunen, die Fuhrparks unterhalten, Leasingunternehmer oder Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen werden jetzt den Versuch machen, sich das ungerechterweise zu viel verlangte Geld zurückzuholen.
Unbedingt sollte man daher die Gunst der Stunde nutzen. Wer wartet, riskiert sogar, dass wegen der Verjährung ein Schadensersatzanspruch erlischt. Im Einzelfall muss geprüft werden, wann der Wagen erworben wurde. Eine pauschale Aussage über Verjährungseintritte kann nicht getroffen werden. Für einige Wagen könnte es aber schon bald zu spät sein.

Daher ist zu einer zeitnahen Prüfung sämtlicher Lkw-Kauf- und –Leasingverträge mit den Produzenten

  • MAN,
  • Volvo/Renault,
  • Daimler/Mercedes,
  • IVECO und
  • DAF,

denen die Mitgliedschaft im Kartell für den Zeitraum von 1997 bis 2011 nachgewiesen wurde, unbedingt zu raten.

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lkw-Kartell erhalten eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung. Der Verein vermittelt entsprechende Fachanwälte. Um Fördermitglied zu werden, stellt man einen Mitgliedsantrag bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lkw-Kartell. Das ist kostenlos und unverbindlich. Einfach das Onlinekontaktformular ausfüllen oder eine E-Mail, ein Fax oder auch einen Brief an die BSZ e.V. schicken.

 

Quelle: http://www.rechtinfo.de/

Bildquelle: Pixabay: https://pixabay.com/de/users/qimono-1962238/

1 Kommentar

  1. Interessant, dass Transportunternehmen ein Recht auf Schadensersatz haben könnten. Das 15% des Kaufpreises zurückgezahlt werden könnten, ist sicherlich für viele Transportunternehmen eine Menge Geld. Ich denke, dass man sich dahingehend informieren sollte. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

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