Bundesrat beschliesst wesentliche Änderungen bei der Regelung von Schwerlasttransporten

19. November 2020

In seiner Sitzung am 6. November 2020 hat der Deutsche Bundesrat die geplante StVO-Novelle in einem wesentlichen Punkt zugunsten der Schwertransportbranche korrigiert und nachgebessert. Nachdem die Novelle zunächst vorgesehen hatte, dass Anträge für Schwertransporte künftig ausschließlich bei der jeweils zuständigen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes gestellt werden müssten, ruderte die Länderkammer nun – nach zum Teil heftigen und lautstarken Protesten aus Branchenkreisen – zurück und ändert den § 47 StVO mit Wirksamkeit zum 01. Januar 2021.

EIN WICHTIGER TEILERFOLG

Die jetzt beschlossene Korrektur der Regelung sieht vor, dass die Antragstellung für die Durchführung von Schwertransporten nun wieder wie zuvor bei derjenigen Behörde liegt, in deren Bezirk das durchführende Unternehmen seinen Hauptsitz hat oder eine Zweigniederlassung nachweisen kann. Diesen zum kommenden Jahresbeginn 2021 wirksamen Schritt wertet die IHK Siegen laut eigener Aussage zumindest als einen wichtigen Teilerfolg. Dennoch würden die Hürden für die Planung und Durchführung von Sondertransporten ständig wachsen und die Branche vor immer neue Herausforderungen stellen.

DER PROTEST WURDE GEHÖRT

Die Frage, in welchem Zuständigkeitsbezirk ein genehmigungspflichtiger Sondertransport beginnt oder endet, wurde noch im Frühjahr 2020 vom Bundesrat dahingehend beantwortet, dass die Zuständigkeit bei den jeweiligen Behörden am Start- bzw. Zielort eines Transportes liegen würden. Der darauffolgende Protest der Schwertransportbranche zeigte Wirkung, da laut Branchenkennern eine beträchtliche Verzögerung der Genehmigungsschritte zu befürchten gewesen wäre.

DIE LOGISTIK BRANCHE ZEIGT SICH ERLEICHTERT

Die Länderkammer hätte mit ihrem neuen Beschluss eine erfreuliche Kehrtwende vollzogen. Die heimische Wirtschaft, schwerlastproduzierende und bearbeitende Unternehmen sowie Speditionen würden die Entscheidung begrüßen, kommentierte der Hauptgeschäftsführer der IHK Siegen, Klaus Gräbener, die Entscheidung vom 6. November.

Die im Frühjahr beschlossene StVO-Novelle hätte zu gravierenden regionalen Verschiebungen im Antragsaufkommen führen und für eine gewisse Zeit zu einem behördlichen Kollaps führen können, da das zu erwartende Antragsaufkommen mancherorts beträchtlich gewesen wäre, so IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer, der sich mit der Neuregelung zufrieden zeigte.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung freute sich ebenfalls über den Beschluss des Bundesrates. Der Verband hatte im Vorfeld mit massiven Verzögerungen bei der Verfahrensdauer gerechnet, doch der geschlossene, lautstarke Protest der Schwertransportbranche hätte sich gelohnt und Wirkung gezeigt, so der Verband in einer Pressemitteilung.

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